Zum 01.12.2019 tritt für den Bereich Bremerhaven ein aktualisierter Übersichtsplan der Gleiskategorien des Entgeltsystems sowie eine Änderung der Entgeltgrundsätze in Kraft.
Die Gleise 13 und 14 im Bft Kaiserhafen sind zukünftig der Gleiskategorie 1 zugeordnet (bislang Kategorie 4). Die Gleise dienten bisher der Abstellung von ausgesonderten Schadwagen. Seit dem Sommer verfügen sie nun über eine Spitzenüberspannung und stehen insofern als vollwertige Ausfahrgleise zur Verfügung.
Zur Kompensation der Abstellfunktion werden die neu in unsere Infrastruktur übernommenen Gleise 41 bis 43 (ehem. BIS Bremerhaven) der Gleiskategorie 4 zugeordnet. In den Entgeltgrundsätzen wird klargestellt, dass die Gleise 41 bis 43 hinsichtlich der Entgelte als ein zusammenhängender Gleisbereich angesehen werden.
Die aktualisierten Pläne und Entgeltgrundsätze finden Sie in der Rubrik Nutzung und Entgelte.
Die Änderungen in den Entgeltgrundsätzen sind in der folgenden Datei hervorgehoben:
Entgeltgrundsätze und Entgeltliste gültig ab 01 12 2019 ÄNDERUNGSMODUS
Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen
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